TEST UMGEBUNG
BayJAVollzG

BayJAVollzG  
Bayerisches Jugendarrestvollzugsgesetz

Strafrecht

Strafprozessrecht

1Die Bediensteten müssen für die erzieherische Gestaltung des Vollzugs geeignet und qualifiziert sein. 2Die Art. 176, 178 bis 182 BayStVollzG gelten entsprechend.
Import: