TEST UMGEBUNG
BSI-KritisV

BSI-KritisV  
BSI-Kritisverordnung

Spezialisierungen

Informations-, Medien- & Datenschutzrecht

(1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist im Sektor Ernährung die Versorgung der Allgemeinheit mit Lebensmitteln (Lebensmittelversorgung) kritische Dienstleistung im Sinne des § 56 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Nummer 24 des BSI-Gesetzes.
(2) Die Lebensmittelversorgung wird in den Bereichen Lebensmittelherstellung und -behandlung sowie Lebensmittelhandel erbracht.
(3) Im Sektor Ernährung sind kritische Anlagen solche Anlagen oder Teile davon, die
1.
den in Anhang 3 Teil 3 Spalte B genannten Kategorien zuzuordnen sind und
2.
den Schwellenwert nach Anhang 3 Teil 3 Spalte D erreichen oder überschreiten.
Import: