TEST UMGEBUNG
BSIG (außer Kraft)

BSIG (außer Kraft)  
BSI-Gesetz (außer Kraft)

Spezialisierungen

Informations-, Medien- & Datenschutzrecht

Für die Rechte der betroffenen Person gegen das Bundesamt gelten ergänzend zu den in der Verordnung (EU) 2016/679 enthaltenen Ausnahmen die nachfolgenden Beschränkungen. Soweit dieses Gesetz keine oder geringere Beschränkungen der Rechte der betroffenen Person enthält, gelten für die Beschränkungen im Übrigen die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes ergänzend.
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